Hallo,
ich habe heute Piwik für mich entdeckt und bin bis jetzt auch sehr angetan. Das wichtigste für mich ist, dass alles rechtssicher ist.
Jetzt bin ich gerade auf dieser Seite:
auf folgenden Satz gestoßen:
“Ein Vertrag gem. § 11 BDSG kann aber notwendig werden, wenn Piwik nicht auf den eigenen Rechnern, sondern auf fremden Rechnern (z.B. Outsourcing der IT) gehostet wird, denn dann werden Daten im Auftrag erhoben. Zugleich würde selbiges eine Kontrolle des Dienstleisters noch vor Beginn der Datenverarbeitung notwendig machen. Die Nichteinhaltung dieser Voraussetzungen sind bußgeldbewehrt (§ 43 Abs. 1 Nr. 2b BDSG).”
Meine Webseite liegt auf einem Webspace bei United Domains. Heisst das, dass ich mit dem Host (UD) einen Vertrag abschließen muss, da es ja nicht mein Rechner ist auf dem die Seite und damit Piwik liegt?
Vielen Dank im Voraus
Jan