Die in Matomo integrierte Geolokalisierung zur Standortermittlung kann ja per Einstellung mit anonymisierter oder nicht-anonymisierter IP-Adresse erfolgen, unabhängig davon, dass man im Besucher-Profil die anonymisierte IP-Adresse speichert.
Nun ist es in Matomo ja eine IP-Geolocation und keine anhand von Mobilfunkzellen-Angaben oder GPS-Koordinaten. Die IP wird auch nirgends hingeschickt, denn die Abfrage erfolgt in einer auf dem lokalen Matomo-Server abgelegten Datenbank, um für die IP einen Ort, eine Region, ein Land und einen Kontinent zu erhalten.
Da es sich bei IP-Geolocation nicht um die Ermittlung von Geokoordinaten handelt, sondern um eine Angabe in welchem Umkreis sich der Besucher befinden könnte, frage ich mich, ob die Verwendung der vollen IP-Adresse zur “Standortermittlung” eine Einwilligung laut TTDSG erfordert.
Wenn ich das hier lese, so bezieht sich der Gesetzestext auf Mobilfunkanbieter:
Und wenn es doch zuträfe, so frage ich mich, was anonymisierte Standortdaten sind? Ein anonymisiertes Besucher-Profil, in dem der Standort enthalten ist, so wie es Matomo macht?
Wie handhabt ihr das?