Braucht Matomo ein Opt-In um DSGVO-konform zu sein?

Ich lese hier gerade mal mit. wenn ich das richtig verstehe, müssen sich Seitenbesucher künftig aktiv dazu entschließen von der Analyse erfasst werden zu wollen? Macht die Analyse dann überhaupt noch Sinn?

Hallo,

Achtung, das ist meine grobe Zusamenfassung und keine rechtliche Empfehlung

Das kommt darauf an, wo du bist.

Laut GDPR reicht es aus, wenn du einfach keine persönlichen Daten trackst (machst du vermutlich eh nicht bewusst, also nur nocheinmal genau nachschauen), aus “lawful basis” zu plädieren.

Dann kannst du Benutzer (anonymisiert!) tracken, solange du ein ordentliches Opt-Out anbietest, eine sehr detailierte Datenschutzerklärung schreibst und es komplett transparent machst, dass der User getrackt wird. (vielleicht sogar mit einem Banner)

Falls du aber in Deutschland bist besteht die Möglichkeit, dass das nicht gilt

Achtung, ich bin aus Österreich und habe die gesamte Diskussion nicht so mitverfolgt.

Die Konferenz der deutschen Datenschutzbehörden hat vor kurzem ein Positionspapier veröffentlicht:

https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Datenschutz/submenu_Technik/Inhalt/TechnikundOrganisation/Inhalt/Zur-Anwendbarkeit-des-TMG-fuer-nicht-oeffentliche-Stellen-ab-dem-25_-Mai-2018/Positionsbestimmung-TMG.pdf

In diesem schreiben sie

  1. Es bedarf jedenfalls einer vorherigen Einwilligung beim Einsatz von Tracking- Mechanismen, die das Verhalten von betroffenen Personen im Internet nachvollziehbar machen und bei der Erstellung von Nutzerprofilen. Das bedeutet, dass eine informierte Einwilligung im Sinne der DSGVO, in Form einer Erklärung oder sonstigen eindeutig bestätigenden Handlung vor der Datenverarbeitung eingeholt werden muss, das heißt zum Beispiel bevor Cookies platziert werden bzw. auf dem Endgerät des Nutzers gespeicherte Informationen gesammelt werden.

Wie du das nun interpretierst, bleibt dir überlassen.

Siehe auch:
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/tracking-nur-noch-mit-opt-in-kritische-anmerkungen-zum-dsk-papier/

https://www.datenschutz-notizen.de/google-analytics-und-matomo-ab-25-mai-2018-nur-noch-mit-einwilligung-4320396/

https://www.datenschutz-guru.de/aufsichtsbehorden-als-wegbereiter-fur-abmahner-von-internetseiten/

Dankeschön für die Mühe! :slight_smile:
Ich komme aus Deutschland. Wenn das wirklich so zur Pflicht wird, kann man sich den ganzen Kram m.E: dann auch schenken. Was sagt eine Statistik aus, in der sich 5 von 100 Seitenbesuchern finden? nur mal laut gedacht

liebe Grüße